NRW: Oberverwaltungsgericht kippt landesweite Ladenöffnung an den Adventssonntagen
Die Idee, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, den „Sonntagsverkauf als Infektionsschutzmaßnahme“ zu erklären, erhielt heute eine klare Absage vom Oberverwaltungsgericht.
Noch Anfang Oktober hatte das Land NRW die Corona-Schutzverordnung dahingehend neu verfasst, dass zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens in der Vor- und Nachweihnachtszeit der Einzelhandel an den folgenden Sonntagen von 13-18 Uhr hätte öffnen können: 29.11.20, 06.12.20, 13.12.20, 20.12.20 und 03.01.21.
In der Begründung des Oberverwaltungsgerichts heißt es jetzt u. a.: „die in der Coronaschutzverordnung landesweit zugelassenen Sonntagsöffnungen seien voraussichtlich keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel, auf die das Land sie gestützt habe.“ Es bestehe sogar die Gefahr, dass durch die Öffnung am Sonntag zusätzliche Kunden dazu animiert würden, sich in die Innenstadt zu begeben.
Der Beschluss sei unanfechtbar.
Hier geht es zur vollständigen Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts …